Die AOK Bayern und die Hochschule haben eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der finanziellen Projektförderung zur Gesundheitsförderung an Fach-/Hochschulen nach den § 20 und 20a SGB V geschlossen. Aufbauend auf der Initiative "Gesunde Hochschule" der Hochschule Ansbach, die die Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick der Gesundheitsförderung genommen hat, sollen die darin entwickelten Strukturen, unter Einbeziehung von Akteuren aus der Studierendenschaft und des Studierendenwerks auf alle Hochschulangehörigen ausgeweitet werden.